Zusatzausbildung zum Fahrlehrer Klasse DE
Lehrgangsinhalte
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Mindestens 2 Monate Vollzeitausbildung nach den Vorgaben der Fahrlehrer-Ausbildungsordnung
1 Monat Professionswissen Schwerfahrzeugausbildung
1 Monat Fahrlehrer-Ausbildung DE
- für Inhaber der Fahrlehrerlaubnis Klasse CE entfällt der Monat Professionswissen Schwerfahrzeugausbildung
- bei Buchung der Doppelklasse CE und DE muss der Monat Professionswissen Schwerfahrzeugausbildung nur 1 mal besucht werden
- Unterricht in den Stoffgebieten Verkehrsverhalten, Verkehrspädagogik, Technik, Recht
- eine Fachkundeprüfung schriftlich und mündlich
- eine fahrpraktische Prüfung
Das planen wir für Sie zusätzlich während der Ausbildung bei uns:
- Technik-Exkursionen
- Fahren mit modernen Bussen
- Praxis am Fahrzeug
Lehrgangsdauer
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Der Lehrgang umfasst mindestens 2 Monate Vollzeitausbildung. Bei Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis CE beträgt die Kursdauer nur 1 Monat.
Die Fahrstunden werden entsprechend individueller Vereinbarung mit den Ausbildern durchgeführt.
Voraussetzungen
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Der Bewerber ist im Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE und muss die Fahrerlaubnis der Klasse DE mindestens 2 Jahre besitzen. (§ 2 Abs. 1, 7 FahrlG). Dies gilt nicht, wenn der Bewerber mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse DE geführt hat oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung (60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf Fahrzeugen der Klasse DE in einer Fahrschule unterzogen hat.
Diese Ausbildung (60 Fahrstunden) kann auch während des Kurses zusätzlich erfolgen.
Wir machen Ihnen gerne ein Angebot.